Scheinselbstständigkeit im Studio: Warum 2027 nicht dein Stichtag ist
Die Übergangsregelung wurde bis Ende 2027 verlängert, und viele Studios haben das als Entwarnung gelesen. Sie schützt dich aber nur, wenn deine Lehrkraft der Selbstständigkeit zugestimmt hat und du diese Zustimmung vorlegen kannst. Fehlt sie, greift der Schutz für diese Lehrkraft heute schon nicht.
Gilt der Schutz für dein Studio?
Drei Fragen, eine Minute. Sie entscheiden, ob die Übergangsregelung für eine Lehrkraft greift oder nicht.
Seid ihr bei Vertragsschluss beide von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen?
Hat die Lehrkraft dieser Einordnung dir gegenüber zugestimmt?
Kannst du diese Zustimmung vorlegen, wenn die Deutsche Rentenversicherung fragt?
Die Vorlage für die Zustimmung, fertig zum Unterschreiben
Das ist der Schritt, der heute Schutz bringt: ein Blatt je Lehrkraft, ausfüllen, unterschreiben lassen, zu den Verträgen legen. Kein Formular, keine Mailadresse.
Vorlage
Zustimmung nach § 127 SGB IV
Ein Blatt zum Ausfüllen und Unterschreiben, für jede Lehrkraft einmal. Du brauchst dafür kein Formular auszufüllen und keine Mailadresse zu hinterlassen.
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Gemeinsam mit der Kanzlei
Julia Ruch
Rechtsanwältin, aktivKANZLEI
Die Vorlage ist mit aktivKANZLEI entstanden. In der Fyndery Masterclass hat Julia Ruch die Fragen beantwortet, die im Studioalltag wirklich auftauchen.
Die Lösung fürs Mietstudio: ein Kalender, getrennte Kassen
Im Mietstudiomodell dreht sich die Rolle deines Studios um. Du stellst die Räume, die Lehrkraft bietet ihren Kurs auf eigene Rechnung an und tritt gegenüber den Teilnehmenden selbst als Anbieterin auf. Genau dafür ist die Kalender-Vernetzung von Fyndery gebaut.
Ein Kalender
Alle Kurse auf deiner Studio-Website
Getrennte Kassen
Jede Zahlung geht direkt an ihre Anbieterin
Ein Kalender nach außen
Alle Kurse stehen gemeinsam auf deiner Studio-Website, buchbar ohne Weiterleitung. Für deine Kund:innen bleibt es ein Angebot.
Getrennte Kassen im Hintergrund
Jede Lehrkraft arbeitet mit eigenem Zugang, verwaltet ihre Teilnehmenden selbst und bekommt das Geld direkt.
Eigenständig, auch in der Prüfung
Du hast keinen Zugriff auf fremde Zahlungsströme. Was getrennt sein muss, bleibt getrennt, und zwar nicht nur auf dem Papier.
Fyndery bietet von den großen Studio-Systemen als einziges System eine Lösung dafür an. Stand 10/2026.
Was sich seit dem Herrenberg-Urteil geändert hat
Seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Musikschule Herrenberg prüft die Deutsche Rentenversicherung Lehrtätigkeiten strenger. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie ihr im Alltag zusammenarbeitet. Je weniger unternehmerische Freiheit und je geringer das eigene wirtschaftliche Risiko, desto eher wertet die Prüfung die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung.
Für Yoga-, Pilates- und Movementstudios trifft das besonders hart, weil der Betrieb genau die Merkmale mitbringt, die in der Prüfung gegen die Selbstständigkeit sprechen: fester Kursplan, gleiches Honorar über Monate, Räume und Material aus dem Studio, Buchung und Bezahlung über das Studio, die Lehrkraft auf der Teamseite.
Der Gesetzgeber hat darauf mit einer Übergangsregelung reagiert, dem § 127 SGB IV. Sie verschiebt die Versicherungspflicht, und zwar seit der Verlängerung auf den 01.01.2028. Genau diese Verlängerung hat in der Branche für Ruhe gesorgt. Die Bedingungen dahinter kennt kaum jemand.
Zwei Bedingungen im Gesetz, eine dritte in der Prüfung
Der § 127 SGB IV knüpft den Schutz an zwei Voraussetzungen. Die dritte steht nicht im Gesetzestext, entscheidet aber in der Prüfung: Du musst die Zustimmung belegen können.
1. Gemeinsame Einordnung
Ihr seid bei Vertragsschluss beide von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen. Das ist der Teil, den die meisten Studios erfüllen, oft ohne es zu wissen.
2. Zustimmung der Lehrkraft
Die Lehrkraft stimmt dieser Einordnung dir gegenüber zu. Das Gesetz schreibt keine Form vor. Ohne Zustimmung greift die Regelung nicht, auch nicht nachträglich über die Frist.
3. Der Nachweis
In der Prüfung zählt, was du vorlegen kannst. Eine mündliche Zustimmung ist nach dem Gesetz möglich, im Prüfungsfall aber schwer zu belegen. Deshalb gehört sie auf Papier.
„… so tritt Versicherungspflicht aufgrund dieser Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2028 ein, wenn 1. die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen sind und 2. die Person, die die Lehrtätigkeit ausübt, zustimmt.“
§ 127 Absatz 1 SGB IV, Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten. Abgerufen am 18.09.2026.Die Zustimmung der Lehrkraft: wer sie braucht, was hineingehört
Du brauchst sie für jede Lehrkraft, die auf Honorarbasis bei dir unterrichtet, und zwar einzeln. Eine Sammelerklärung für das ganze Team erfüllt die Bedingung nicht.
Was in die Zustimmung gehört
- Wer mit wem: Studio und Lehrkraft, beide mit vollem Namen und Anschrift
- Worauf sie sich bezieht: die Lehrtätigkeit, seit wann sie läuft, auf welcher vertraglichen Grundlage
- Die Erklärung, dass beide Seiten bei Vertragsschluss von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind
- Die Zustimmung der Lehrkraft zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 127 SGB IV
- Datum und Unterschrift beider Seiten, dazu eine Kopie für die Lehrkraft
Leg das Dokument zu den Verträgen, nicht in den Mailordner. Im Prüfungsfall fragt die Deutsche Rentenversicherung nach Unterlagen zu den Honorarkräften, und dann muss die Zustimmung greifbar sein.
Anstellen oder Eigenanbieter-Modell: die beiden Wege im Vergleich
Die Zustimmung verschafft dir Zeit bis Ende 2027. Ab dem 01.01.2028 gilt wieder der normale Maßstab. Bis dahin führen zwei Wege aus der Frage heraus.
Tipp: Verschiebe die Tabelle nach links und rechts, um alles zu sehen.
| Anstellung | Eigenanbieter-Modell | |
|---|---|---|
| Rolle des Studios | Arbeitgeber mit Weisungsrecht | Gastgeber, der Raum und Sichtbarkeit bereitstellt |
| Wer verkauft den Kurs | Das Studio | Die Lehrkraft, auf eigene Rechnung |
| Kosten | Lohn, Sozialabgaben, Lohnbüro, Urlaub und Entgeltfortzahlung | Raummiete fließt in die Gegenrichtung, keine Arbeitgeberpflichten |
| Kursplanung | Du planst und gibst vor | Ihr stimmt Zeitfenster ab, die Lehrkraft entscheidet über ihr Angebot |
| Was schwierig wird | Die Kalkulation bei schwankender Auslastung | Rollen und Abläufe müssen im Alltag wirklich getrennt laufen |
| Passt, wenn | du den Kursplan steuern willst und die Kosten tragen kannst | deine Lehrkräfte ihr eigenes Angebot aufbauen wollen |
Es gibt einen dritten Weg: das klassische Honorarmodell weiterführen und sauber nachschärfen. Das hält nur, wenn die Selbstständigkeit im Alltag sichtbar wird. Wie das aussieht, steht im Beitrag Scheinselbstständigkeit im Studio und für Kursanbietende.
Ein Haus, mehrere Anbietende, getrennte Kassen
Mit Fyndery vernetzt du mehrere eigenständige Anbieter in einem gemeinsamen Buchungsökosystem. Studio und eingemietete Kursanbietende arbeiten sichtbar zusammen, bleiben wirtschaftlich und rechtlich aber vollständig getrennt.
Tipp: Verschiebe die Tabelle nach links und rechts, um alles zu sehen.
| Rolle | Wer | Was passiert |
|---|---|---|
| Gastgeber:in | Studio A | Stellt Räume bereit und zeigt alle Kurse auf seiner Website |
| Anbieter:in 1 | Lehrer:in B | Nutzt Fyndery eigenständig und erscheint im Studio-A-Kalender |
| Anbieter:in 2 | Lehrer:in C | Nutzt Fyndery eigenständig und erscheint im Studio-A-Kalender |
Warum ein normales Buchungssystem hier nicht reicht
Ein übliches Buchungssystem
- Ein Konto, ein Kalender: alles läuft über das Studio
- Zahlungen kommen beim Studio an und werden weitergereicht
- Lehrkräfte sind Einträge im Kursplan, keine eigenen Anbieter
- Aus Prüfsicht liegt alles in einer Hand
Fyndery mit Kalender-Vernetzung
- Mehrere Konten, ein gemeinsamer Kalender
- Jede Lehrkraft verkauft selbst, das Geld fließt direkt an sie
- Das Studio sieht keine fremden Zahlungsströme
- Nach außen ein Angebot, im Hintergrund getrennte Betriebe
Frontend
Was deine Kund:innen sehen
- Ein einheitlicher Kalender auf der Website von Studio A
- Kurse von B und C erscheinen nahtlos im Gesamtangebot
- Direkte Buchung ohne Weiterleitung
- Ein konsistenter, professioneller Auftritt
Für Kund:innen fühlt sich alles wie ein gemeinsames Angebot an. Die Buchung läuft über eine zentrale Oberfläche.
Backend
Was im Hintergrund passiert
- Lehrer:in B und C besitzen jeweils einen eigenen Fyndery-Account
- Jede:r verwaltet eigenständig Teilnehmerlisten und Kursdaten
- Zahlungen gehen direkt an den jeweiligen Anbieter
- Studio A hat keinen Zugriff auf fremde Zahlungsströme
- Rechtlich bleibt jede Partei vollständig eigenständig
Fyndery trennt sauber im Hintergrund und verbindet im Frontend.
Volle Flexibilität für eingemietete Lehrende
Lehrer:in B unterrichtet nicht nur bei Studio A und bleibt trotzdem überall sicht- und buchbar: auf den eigenen Kanälen, weil sich der Buchungskalender in die eigene Website und in Social Media einbinden lässt, und in anderen Mietstudios, weil sich Kurse mit beliebig vielen Standorten verbinden lassen.
Voneinander und miteinander lernen
Fyndery trennt, was rechtlich getrennt sein muss, und verbindet, was für Anbietende und Kund:innen zusammengehört. Ein Ökosystem, mehrere Anbieter, ein nahtloses Buchungserlebnis.
Für dein Studio
- Vollerer Kalender und bessere Auslastung
- Attraktiveres Gesamtangebot
- Keine manuelle Fremdverwaltung
- Professioneller Außenauftritt
Für deine Lehrkräfte
- Sichtbarkeit über die Studio-Website
- Nutzung bestehender Reichweite
- Eigene Zahlungsabwicklung
- Volle rechtliche Eigenständigkeit
- Flexibilität über mehrere Standorte hinweg
Alle Details zur Kalender-Vernetzung stehen auf der Seite Multi-Provider-System für Mietstudios.
In sechs Schritten umstellen, ohne den Betrieb anzuhalten
Die häufigste Gegenrede lautet: Das schaffen wir im laufenden Betrieb nicht. Wenn du die Schritte auf den Jahreswechsel legst, fasst du die Verträge genau einmal an.
-
Bestand aufnehmen
Liste alle Lehrkräfte mit Vertragsart, Kursen und Honorar auf. Markiere, wo eine Zustimmung fehlt.
-
Zustimmungen einholen
Die Vorlage von dieser Seite ausfüllen, unterschreiben lassen, zu den Verträgen legen. Das ist der Schritt, der heute Schutz bringt.
-
Modell entscheiden
Anstellen oder Eigenanbieter-Modell, je Lehrkraft entschieden statt pauschal für das ganze Team.
-
Verträge und Preise neu aufsetzen
Beim Eigenanbieter-Modell: Raumnutzung, Nutzungsentgelt, Kursrechte und Vertretungen klären.
-
Technik umstellen
Eigene Zugänge, eigene Kassen, gemeinsamer Kalender. Bestehende Buchungen laufen weiter.
-
Außenauftritt nachziehen
Website, Kursplan und Social Media so anpassen, dass sichtbar wird, wer welchen Kurs anbietet.
Erst absichern, dann verstehen, dann umstellen
Du musst nicht alles auf einmal entscheiden. Die erste Stufe kostet dich zehn Minuten und schützt dich ab heute.
Stufe 1, heute
Zustimmung sichern
Vorlage herunterladen, mit jeder Lehrkraft unterschreiben, zu den Verträgen legen. Ohne Formular, ohne Mailadresse.
Zur VorlageStufe 2, diesen Monat
Fragen klären
Rechtsanwältin Julia Ruch hat die 38 häufigsten Fragen aus der Fyndery Masterclass beantwortet: von der Prüfung über Nachzahlungen bis zur Vertretung.
38 Fragen und AntwortenStufe 3, vor dem Jahreswechsel
Modell umstellen
Im Beratungsgespräch schauen wir auf deinen Kursplan und rechnen durch, was die Umstellung für dein Studio bedeutet. Danach bekommst du direkt unsere Infobroschüre.
Termin und InfobroschüreDas Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die Infobroschüre kannst du direkt nach der Terminanfrage herunterladen, dazu kommt die Terminbestätigung per Mail.
Prüfung, Nachzahlung, Vertretungen, laufende Verträge
Wie weit zurück prüft die Deutsche Rentenversicherung?
In der Regel bis zu vier Jahre. Unterstellt die Prüfung Vorsatz, sind bis zu 30 Jahre möglich. Diese Einordnung stammt von Rechtsanwältin Julia Ruch aus der Fyndery Masterclass, nachzulesen in den 38 Fragen und Antworten zur Scheinselbstständigkeit.
Was passiert, wenn die Prüfung eine Beschäftigung feststellt?
Es folgt keine Abmahnung, sondern ein Bescheid an das Studio, in dem die abhängige Beschäftigung festgestellt wird. Danach fordern Krankenkasse und Rentenversicherung die Beiträge nach. Geprüft wird zuerst das Studio, die Lehrkraft kann im Anschluss angeschrieben werden.
Muss die Zustimmung schriftlich vorliegen?
Das Gesetz schreibt keine Form vor. Im Prüfungsfall musst du die Zustimmung aber belegen, und genau daran scheitert eine mündliche Absprache. Deshalb gehört sie unterschrieben zu den Vertragsunterlagen, für jede Lehrkraft einzeln.
Gilt die Zustimmung auch für Vertretungen?
Die Zustimmung hängt am Vertragsverhältnis. Wer bei dir auf eigene Rechnung unterrichtet, und sei es nur als Vertretung, braucht deshalb eine eigene Zustimmung. Praktisch heißt das: Vertretungen vorher klären, nicht am Kurstag.
Was ist mit Verträgen, die schon lange laufen?
Die erste Bedingung schaut auf den Vertragsschluss: Seid ihr damals beide von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen? Die Zustimmung selbst nennt im Gesetzestext keine Frist. Für laufende Verträge lohnt sich deshalb der Blick der Kanzlei, bevor du Verträge neu aufsetzt.
Reicht ein Satz auf der Rechnung der Lehrkraft?
Nein. Sozialversicherungsbeiträge lassen sich nicht wegvereinbaren. Ein Satz auf der Rechnung kann zeigen, dass beide Seiten von Selbstständigkeit ausgegangen sind. Gegenüber der Prüfung entfaltet er aber keine Schutzwirkung. Auch diese Einordnung stammt aus der Masterclass mit Julia Ruch.
Ist die Raumvermietung die sichere Lösung?
Die Vermietung von Studioräumen ist mit Blick auf die Scheinselbstständigkeit der klarere Weg, weil die Rollen getrennt sind. Sie kippt jedoch, wenn die Vermietung nur auf dem Papier existiert und das Studio weiterhin Buchung, Bezahlung und Kommunikation übernimmt. Wie du das sauber aufsetzt, steht im Beitrag Mietstudiomodell 2026.
Stand und Quellen
Rechtsstand 18.09.2026. Grundlage ist der Wortlaut des § 127 SGB IV in der bis zum 31.12.2027 verlängerten Fassung, dazu die Einordnungen von ETL Rechtsanwälte, GKD Rechtsanwälte und dem DSSV. Die Antworten in den häufigen Fragen stammen aus der Fyndery Masterclass mit Rechtsanwältin Julia Ruch, aktivKANZLEI.
Dieser Text ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob die Übergangsregelung für dein Studio greift, hängt von deinen Verträgen und eurem Alltag ab. Für die rechtliche Prüfung wende dich an deine Anwältin, deinen Steuerberater oder an aktivKANZLEI.